Steuer-News

Aktuelles

« zurück
Dienstag, 23.04.2019

Keine gesetzliche Grundlage für Verkehrsüberwachung mittels "Section Control"

Das Verwaltungsgericht Hannover hat entschieden, dass es derzeit für die Verkehrsüberwachung mittels "Section Control" keine gesetzliche Grundlage gibt. Zur Begründung führt das Gericht aus, dass der Staat die Verkehrsüberwachung bis zur Schaffung einer Rechtsgrundlage auch auf andere Weise durchführen kann. Mit der Erfassung von allen KFZ Kennzeichen, welche die „Section Control“ passieren, wird in das verfassungsrechtlich garantierte informationelle Selbstbestimmungsrecht eingegriffen. Für einen solchen Eingriff bedarf es stets einer gesetzlichen Grundlage.

Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 12.03.2019 – 7 A 849/19 –
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
me
« zurück