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Sonntag, 03.03.2019

Instandhaltungspflicht eines vorhandenen Telefonanschlusses

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass wenn eine Mietwohnung mit einer sichtbaren Telefonanschlussdose ausgestattet ist, der Vermieter eine Instandhaltungspflicht gemäß § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB für die Telefonleitung vom Hausanschluss bis zur Wohnung hat. Der Vermieter ist für die Reparatur einer defekten Telefonleitung verantwortlich.

Bundesgerichtshof (Az.: VIII ZR 17/18)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
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