Montag, 25.02.2019
Mitwirkungspflicht bei Kündigung des Mietverhältnisses
Das Amtsgericht Waiblingen hat entschieden, dass bei Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft beide Lebensgefährten bei der Auflösung des gemeinsamen Mietverhältnisses mitwirken müssen. Jeder Lebensgefährte ist zur Kündigung des Mietverhältnisses verpflichtet.
Amtsgericht Waiblingen (Az.: 7 C 1040/18)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma