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Montag, 05.03.2018

Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf Erwähnung selbstständiger Arbeitsweise im Arbeitszeugnis

Das Landes¬arbeits¬gericht Düsseldorf hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer keinen Anspruch darauf hat, dass in seinem Arbeitszeugnis eine "selbstständige Arbeitsweise" explizit genannt wird. LAG gibt Klage nur teilweise statt Die Klage hatte vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf mit der Ergänzung des Wortes "selbstständig" keinen Erfolg. Begründet ist die Klage mit dem Begehren die Beurteilung des Verhaltens wie folgt zu fassen: "Ihr Verhalten gegenüber ihren Vorgesetzten, den beschäftigten Rechtsanwälten, Kollegen und Mandanten war zu jeder Zeit einwandfrei."

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 29.11.2017 -12 Sa 936/16-
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
sg
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