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Montag, 05.03.2018

Sturmtief Friederike - Niedersachsen unterstützt Geschädigte durch steuerliche Maßnahmen

Das Sturmtief Friederike hat am 18. Januar in einigen Regionen Niedersachsens zum Teil beträchtliche Schäden verur-sacht. Die Beseitigung dieser Schäden wird bei vielen Steuerpflichtigen zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. „Zur Vermeidung unbilliger Härten wird Niedersachsen die durch das Sturmtief geschädigten Bürgerinnen und Bürgern unterstützen und insbesondere den in besonderer Weise betroffenen Wald- und Forstbesitzern mit steuerlichen Erleich-terungen entgegenkommen", erklärte der Niedersächsische Finanzminister Reinhold Hilbers. Möglichkeiten für Steuererleichterungen sind zum Beispiel die Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer, die Stundung fälliger Steuern bis zum 31. Mai 2018 sowie der Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge. Für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetriebe, Vermietung und Verpachtung sowie selbstständige Arbeit verschaffen die Bildung steuerfreier Rücklagen und Abschreibungserleichterungen bei Ersatzbeschaffung unbürokratische Hilfe.

FinMin Niedersachsen, Pressemitteilung vom 30.01.2018
Quelle: www.datev.de
bu
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