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Montag, 28.08.2017

Parkettkratzer aufgrund genehmigter Hundehaltung: Vermieter steht kein Anspruch auf Schadenersatz zu

Durch artgerechte Haltung verursachte Kratzer sind vom vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache umfasst Einem Vermieter steht wegen durch einen Hund verursachte Parkettkratzer dann kein Anspruch auf Schadenersatz zu, wenn er die Hundehaltung genehmigt hat und die Kratzer durch eine artgerechte Haltung des Tiers entstanden sind. In einem solchen Fall sind die Schäden vom vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache umfasst. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Koblenz hervor.

Amtsgericht Koblenz, Urteil vom 20.12.2013- 162 C 939/13-
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
sg
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