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Freitag, 17.03.2017

Tauben füttern nicht erwünscht

Wenn Mieter Tauben vom Fenster aus füttern, darf der Vermieter dies verbieten und sogar außerordentlich kündigen. Im vorliegenden Fall hatte ein Mann aus Nürnberg mehrmals täglich Vögel gefüttert und somit jeweils um die 30 Tauben angelockt. Die Nachbarn fühlten sich dadurch massiv gestört und hatten sich deswegen beim Vermieter beschwert. Dieser forderte ihn mehrmals auf, dies zu unterlassen. Als der Mieter dennoch weitermachte, wurde ihm fristlos gekündigt. Zu Recht, entschied das Amtsgericht Nürnberg (Az.: 14 C 7772/15). Durch das Verhalten des Mieters wurde der Hausfrieden gestört.

Quelle: Finanztest 03/2017
ma
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