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Donnerstag, 19.12.2019

Haftung des Radfahrers bei Vorfahrtsverstoß

Das Oberlandesgericht Hamm (7 U 44/17) hat entschieden, dass wenn ein Radfahrer einen Verkehrsunfall allein verschuldet, weil er das Vorfahrtsrecht eines Pkw-Fahrers missachtet, dieser allein für den Unfall haftet. Durch das alleinige Verschulden des Radfahrers tritt die einfache Betriebsgefahr des Pkw zurück.

Oberlandesgericht Hamm (7 U 44/17)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
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