Montag, 09.01.2017
Webdesigner haftet für von ihm veröffentlichtes Foto bei Urheberrechtsverletzung
Der Webdesigner verletzt seine vertragliche Pflicht, wenn dieser ein urheberrechtlich geschütztes Foto auf eine Homepage stellt. Der Webdesigner muss die entstandenen Kosten dem Inhaber der Homepage ersetzen. Landgericht Bochum, Urteil vom 16.08.2016 – 9 S 17/16
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
fs