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Donnerstag, 19.09.2019

Drohnenabschuss

Das Amtsgericht Riesa sprach einen Mann vom Vorwurf der Sachbeschädigung frei, nachdem dieser mit seinem freiverkäuflichen Luftgewehr eine mit Videokameras ausgestattete Drohne abgeschossen hatte. Die Drohne flog über seinem Grundstück, wurde jedoch vom Nachbargrundstück aus gesteuert, was nach Ansicht des Gerichts einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Gefilmten darstellte.

Landgericht Riesa, - Az. 9 Cs 926 Js 3044/19
Quelle: Finanztest 08/2019
st
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