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Montag, 23.07.2018

Haftung bei unvorsichtigem Überqueren einer Straße

Wer beim Überqueren der Straße nicht aufmerksam ist und eventuell sogar fahrlässig handelt, kann auch als Fußgänger bei einem Unfall mit einem Pkw überwiegend haftbar gemacht werden, obwohl der Pkw zu schnell gefahren ist. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm. Im besagten Fall haben zwei dunkel gekleidete Personen abends im Januar die Straße überquert. Ein Pkw, welcher mit 11 km/h zu schnell gefahren ist, konnte nicht rechtzeitig bremsen und verletzte die beiden Personen bei dem Zusammenstoß schwer. Da die plötzliche Überquerung der Straße der Personen unfallursächlich gewesen ist, wurden den Fußgängern 2/3 der Haftung zugesprochen.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 10.04.2018, Az. 9 U 131/16
Quelle: www.anwaltsregister.de
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