Steuer-News

Aktuelles

« zurück
Dienstag, 28.11.2017

Ausfalls der Gasversorgung rechtfertigt in Wintermonaten 85 % und in Sommermonaten 60 % Mietminderung

Gibt es aufgrund des Ausfalls der Gasversorgung keine Möglichkeit zu heizen, warmes Wasser zu erhalten und zu kochen, so rechtfertigt dies eine Mietminderung in den Wintermonaten von 85 % und in den Sommermonaten von 60 %. Zusätzlich kann ein Wohnungsmieter zudem nicht verpflichtet werden, die Heizung warten zu lassen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Nürnberg hervor. Zur Begründung führte das Amtsgericht an, dass ohne Beheizung, Warmwasser und Kochmöglichkeit ein sinnvolles Nutzen der Wohnung allenfalls noch zum Unterstellen von Möbeln erkennbar ist. Weiterhin ist nach Auffassung des Amtsgerichts der Mieter auch nicht verpflichtet die Heizung warten zu lassen. Eine entsprechende Klausel im Mietvertrag verstößt gegen § 536 Abs. 4 BGB. Die Instandhaltungs- und Instandset-zungspflicht ist ein wesentlicher Teil der Verpflichtung des Vermieters, dem Mieter den ungestörten Gebrauch der Mietsache zu ermöglichen und nicht auf den Mieter abwälzbar.

Amtsgericht Nürnberg, Urteil vom 22.03.2017 – 16 C 127/16 –
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
me
« zurück