Steuer-News

Aktuelles

« zurück
Dienstag, 28.11.2017

Änderungen im Zahlungsverkehr ab dem 13. Januar 2018

In diesen Tagen bekommen Bankkunden einen Brief mit geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für ihr Konto. Anlass sind neue, europaweit einheitliche Regeln für den Zahlungsverkehr, die ab dem 13. Januar 2018 auch in Deutschland gelten. Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick: Bei einem Missbrauch der Bank- oder Kreditkarte oder der Online-Banking-PIN/TAN haftet der Kunde für entstandene Schäden derzeit bis zu einem Betrag von 150 Euro, solange er die Karte oder sein Online-Konto nicht gesperrt hat. Diese Haftungsgrenze sinkt auf 50 Euro. Lediglich bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftet der Kunde auch weiterhin unbeschränkt.

Viele Hotels und Autovermietungen reservieren bei Buchung oder Anmietung einen bestimmten Betrag auf dem Kartenkonto des Kunden. Ab kommendem Jahr muss der Karteninhaber dem vorher zustimmen. Erst dann ist die Bank berechtigt, diesen Betrag auf dem Konto vorübergehend zu sperren.

Kunden können im Online-Banking Drittanbieter damit beauftragen, Zahlungen vorzunehmen oder Kontoinformationen abzurufen. Da diese Dienstleister nunmehr gesetzlich anerkannt sind und der Bankenaufsicht unterliegen, dürfen Kunden gegenüber diesen Diensten auch ihre PIN und TAN einsetzen. Bankenverband, Pressemitteilung vom 19.10.2017

Quelle: www.datev.de
bu
« zurück