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Mittwoch, 13.09.2017

Anspruch auf Ausgleichszahlung bei Flugverspätung aufgrund witterungsbedingter Umplanung des Flugbetriebs

Kommt es zu einer Flugverspätung, weil die Fluggesellschaft witterungsbedingt ihren Flugplan ändert, steht einem davon betroffenen Fluggast ein Anspruch auf Ausgleichszahlung nach Art.7 der Fluggastrechteverordnung (VO) zu. Dabei stellt die Entscheidung zur Umplanung des Flugbetriebs keinen außergewöhnlichen Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 VO dar. Das Amtsgericht Hannover entschied, dass zwar Wetterverhältnisse die der Durchführung eines einzelnen Fluges entgegenstehen, auch hinsichtlich weiterer Flüge außergewöhnliche Umstände darstellen können, jedoch setzt dies voraus, dass es bei einem oder mehreren Flügen des betreffenden Flugzeugs zu einer großen Verspätung kommt.

Amtsgericht Hannover Urteil vom 21.06.2016 – 450 C 2336/16 –
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
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