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Montag, 03.02.2020

Ärztliches Attest für Kündigung des Fitnessstudiovertrags nicht ausreichend

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass der Kunde eines Fitnessstudios einen Vertrag nicht bereits dann kündigen kann, wenn er ein Attest vorlegt, in dem ihm bescheinigt wird, dass er aus "gesundheitlichen Gründen" nicht in der Lage ist, das Studio zu nutzen. Das Amtsgericht Frankfurt führte zur Begründung aus, dass die in der Kündigungserklärung genannten "gesundheitliche Gründe" nachprüfbar und beweisbar sein müssen. Hierzu ist eine nähere Erläuterung des behandelnden Arztes notwendig.

Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 25.09.2019 – 31 C 2619/19 –
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
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