Montag, 13.01.2020
Zwingend auf den Radweg
Fährt ein Radler auf der Straße statt auf den Radweg, haftet er, wenn sein Rad bei einem Sturz ein geparktes Auto beschädigt. Ist ein Radweg mit einem blauen Schild gekennzeichnet, muss er benutzt werden, auch wenn Witterung oder Fahrbahn nur langsames Tempo zulassen. Anders ist das, wenn ein Radweg unbenutzbar ist, etwa bei Eis und Schnee.
(Landgericht Hamburg, Az. 323 O 79/18)
Quelle: Finanztest, Dezember 2019
sg