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Montag, 26.08.2019

Überschreitung der Höchstdauer von zwei Jahren für sachgrundlose Befristung um nur einen Tag führt zu unbefristetem Arbeitsverhältnis

Eine Dienstreise, welche unmittelbar vor Beginn des vertraglich festgelegten befristeten Arbeitsverhältnisses beginnt, zählt mit. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Überschreitung der Höchstdauer von zwei Jahren für eine sachgrundlose Befristung eines Arbeitsvertrages auch um nur einen Tag aufgrund einer Dienstreise dazu führen kann, dass mit dem Arbeitnehmer ein unbefristetes Arbeitsverhältnis besteht.

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 09.04.2019 - 3Sa 1126/18 –
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
sg
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