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Mittwoch, 27.03.2019

Einnahme harter Drogen rechtfertigt Entzug der Fahrerlaubnis auch ohne Nutzung des KFZ

Wer unter dem Einfluss harter Drogen (z. B. Ecstasy, Kokain) von der Polizei kontrolliert wird ohne z.Z. tatsächlich ein KFZ zu betreiben, muss dennoch damit rechnen, seine Fahrerlaubnis entzogen zu bekommen. Im vorliegenden Fall reiste der Kläger mit der Bahn zu einem Festival und nahm dort Ecstasy zu sich. Auf dem Heimweg wurde er von der Polizei kontrolliert, woraufhin ihm die Fahrerlaubnisbehörde Kaiserslautern seine Fahrerlaubnis entzog. Ein vom Kläger eingeleitetes Eilverfahren, in dem er angab, extra mit der Bahn angereist und zudem noch zwei Urlaubstage im Anschluss genommen zu haben um wieder fahrtüchtig zu sein, wurde abgewiesen, da es einerseits die Gesetzeslage vorsieht, alleine wegen der Tatsache der Einnahme harter Drogen die Fahrerlaubnis zu entziehen und es andererseits wissenschaftlich erwiesen sei, dass der Effekt harter Drogen in seiner Dauer nicht absehbar sei und damit nicht gewährleistet werden könnte, dass die vollständige Fahrtauglichkeit nach zwei Tagen bereits wieder hergestellt sei.

Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 18.01.2019 – 1 L 1587/18.NW –
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
st
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