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Montag, 26.02.2018

Keine Verwaltungskostenpauschale

Das Landgericht Berlin entschied, dass Verwaltungskosten nicht zu den Betriebskosten zählen, die auf die Mieter umlegbar sind. Eine Klausel im Mietvertrag, die Mieter zur Zahlung einer monatlichen Verwaltungskostenpauschale verpflichtet ist somit unwirksam.

Landgericht Berlin (Az.: 67 S 196/17),
Quelle: Finanztest 02/2018
ma
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