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Montag, 19.02.2018

Änderung des Steuerbescheids bei versehentlicher Falscheintragung in der Erklärung

Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass Steuerbescheide geändert werden können, wenn es ohne weiteres erkennbar ist, dass Beträge unter der falschen Kennziffer eingetragen worden sind. Die Entscheidung wird damit begründet, dass sich das Finanzamt keine offenbare Unrichtigkeit zu eigen machen darf. Aufgrund von wiederholt vorgelegten Bescheinigungen ist für jeden unvoreingenommenen Dritten die Fehlerhaftigkeit der Eintragung erkennbar.

Finanzgericht Düsseldorf, 13-K-3544/15-E, Mitteilung vom 07.02.2018
Quelle: LEXInform
ma
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