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Montag, 30.01.2017

Dauerwohnen auf dem Campingplatz unzulässig

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat nun entschieden, dass das Dauerwohnen auf dem Campingplatz Drage/Stove unzulässig ist. Gleichzeitig erklärte das Gericht damit die 3. Änderung des Bebauungsplans "Campingplatz Drage/Stove", der ein Nebeneinander von vorübergehendem und dauerhaftem "Wohnen in der touristischen Gemeinschaft" ermöglichen sollte, für unwirksam. Die Baunutzungsverordnung lässt die gleichberechtigte Mischung von Ferienhäusern und Gebäuden zum dauerhaften Wohnen im Baugebiet nicht zu, so die Begründung des Verwaltungsgerichtes.

Niedersächsisches Verwaltungsgericht, Urteil vom 25.01.2017 – 1 KN 151/15 –
fh
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