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Montag, 23.09.2019

Kein Kostenzuschuss der Pflegeversicherung für Treppenlift in den Keller

Das Sozialgericht Osnabrück hat entschieden, dass ein Anspruch gegen die private Pflegeversicherung auf einen Kostenzuschuss für einen Treppenlift nicht besteht, wenn damit nicht das individuelle Wohnumfeld verbessert wird. Durch den Einbau eines Treppenlifts wird keine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellt. Außerdem ist erforderlich, dass die Pflegeperson unabhängiger wird.

Sozialgericht Osnabrück, Urteil vom 09.09.2019 – S 14 P 9/17 –
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
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