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Montag, 17.06.2019

Sicherheitsabstand parkende Autos

Beim Vorbeifahren an parkenden Autos beträgt der Sicherheitsabstand in der Regel einen Meter. Kommt es zu einem Verkehrsunfall, bei welchem der Sicherheitsabstand unterschritten wurde, so trägt der Fahrer den überwiegenden Teil der Haftung. Dies hat das Landegericht Arnsberg entschieden.

Landgericht Arnsberg, Urteil vom 02.08.2017 – 3 S 198/16 -
Quelle: https://www.kostenlose-urteile.de
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