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Mittwoch, 10.04.2019

Verborgene Gefahren bei Geschenken

Bekommt jemand ein Geschenk überreicht, darf er grundsätzlich davon ausgehen, dass das Geschenk kein Gefahrenpotenzial birgt. Geht auf dem ersten Blick auf die Verpackung keine Gefahr aus und besteht auch ansonsten kein Anhaltspunkt dafür, dass das Öffnen des Geschenks gefährlich sein könnte, muss der Beschenkte die Verpackung nicht auf Warnhinweise untersuchen. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.

Oberlandesgericht Koblenz (Az.: 4 U 979/18)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
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