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Mittwoch, 12.09.2018

Markise muss nach Entfernung durch Vermieter wieder angebaut werden

Wird bei Bauarbeiten die Markise durch den Vermieter entfernt, ist dieser verpflichtet nach der Reparatur die Markise wieder anzubringen. Dies ist auch der Fall wenn die Markise durch den Vormieter angeschafft wurde und im Mietvertrag vereinbart wurde, dass der Vermieter keine Reparaturen an der Markise übernehmen muss. Dies hat das Amtsgericht Nürnberg entschieden.

Amtsgericht Nürnberg Az. 49 C4898/15
Quelle: Finanztest 09/2018
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