Montag, 23.07.2018
Videobeobachtung ohne Genehmigung ist unzulässig
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass eine ungenehmigte Videobeobachtung des Nachbargrundstücks unzulässig ist. Es ist untersagt, mittels einer an einem Baum auf dem eigenen Grundstück installierten Videokamera das Nachbargrundstück zu beobachten, insbesondere Bildnisse oder Filmaufnahmen vom Grundstück oder der darauf befindlichen Personen anzufertigen, zu speichern, zu kopieren, aufzubewahren oder in sonstiger Weise zu verwenden.
Az.: 172 C 14702/17
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma