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Montag, 03.07.2017

Drogen am Steuer

Wird man beim Autofahren mit einem Wert von mindestens 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter im Blut getestet, begeht man eine Ordnungswidrigkeit. Dies ist auch der Fall, wenn der Cannabis bereits vor mehreren Tagen konsumiert wurde. Es muss keine direkte Verbindung mit der Autofahrt vorliegen. Dies hat der Bundesgerichtshof entscheiden.

Az. 4 StR 422/15
Quelle: Finanztest 06/2017
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