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Dienstag, 03.03.2020

Gutverdiener zahlen mehr

Bei Ordnungswidrigkeiten über 55 Euro dürfe die finanzielle Situation des Sünders beachtet und in die Urteilssprechung miteinbezogen werden. Das OLG Hamm verurteilte einen Unternehmer, der ein Monatseinkommen von mehr als 4000 Euro besaß, zu 210 Euro Bußgeld anstelle der Regelgeldbuße von 120 Euro.

Quelle: Finanztest 02/2020
st
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