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Donnerstag, 19.12.2019

Wegeunfall trotz Umweg

Eine Frau nahm jeden Morgen auf dem Weg zur Arbeit einen Umweg, um sich an einem Parkhaus mit der Geschäftsführerin ihrer Arbeitsstelle, eines Juweliergeschäfts, zu treffen. Dabei sei sie ausgerutscht und habe sich das Wadenbein gebrochen. Nun müsse die Berufsgenossenschaft zahlen, da die beiden Frauen die Vereinbarung getroffen hätten, das Geschäft aus Sicherheitsgründen zu zweit aufzuschließen. Der Umweg sei somit im Interesse der Firma, so das Sozialgericht Osnabrück.

Sozialgericht Osnabrück (Az. S 19 U 123/18)
Quelle: Stiftung Warentest Finanztest 12/19
st
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