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Freitag, 26.07.2019

Baulärm rechtfertigt Reisepreisminderung

Wegen einer Baustelle unmittelbar vor den Hotelzimmern und dem damit verbundenen Baulärm sprach das Landgericht Frankfurt dem Kläger eine Reisepreisminderung von 50% zu. Zusätzliche 10% wurden erlassen, da der Reiseveranstalter nicht über die Baustelle informierte und somit die Informationspflicht verletzte. Des Weiteren sprach das LG Frankfurt auch noch eine Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit zu, da die Reise erheblich beeinträchtigt gewesen sei.

Landgericht Frankfurt, Urteil vom 22.05.2019 – 2-24 O 106/17 –
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
st
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