Dienstag, 23.04.2019
Kein Arbeitsunfall bei Verfolgung eines Diebes im Eigeninteresse
Gesetzlich unfallversichert sind Beschäftigte auf Dienstreisen während der Hin- und Rückfahrten zum Tagungsort bzw. dem Hotel. Wird jedoch auf einem solchen Weg der Versicherte überfallen und verletzt er sich bei der Verfolgung seine Geldbörse zurückzuholen, gilt dies nicht als Arbeitsunfall. Es würde ein Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit fehlen, entschied das Hessische Landessozialgericht.
Hessisches Landessozialgericht (Az.: L 9 U 118/18)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma