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Montag, 21.01.2019

Zusätzliche Kosten sowohl bei Zahlung mit "Paypal" als auch bei "Sofortüberweisungen" untersagt

Das Landgericht München I hat in ihrem Urteil die Berechnung von Zahlungsentgelten sowohl bei Nutzung des Zahlungsdienstes "Sofortüberweisung" als auch bei der Zahlung mittels Paypal untersagt. Sowohl auf die Zahlung per "Sofortüberweisung" als auch auf eine Zahlung mit Paypal ist die gesetzliche Reglung des § 270 a BGB, der Zahlungsentgelte für die gängigsten Zahlungsmethoden untersagt, anwendbar. Die Vorschrift ist auch eine Marktverhaltensregel, die im Wege der privaten Rechtsdurchsetzung geltend gemacht werden kann.

Landgericht München I, Urteil vom 13.12.2018 – 17 HK O 7439/18 –
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
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