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Montag, 26.11.2018

Elternzeit verkürzt Jahresurlaub

Der Zeitraum eines Elternurlaubs kann mit dem Zeitraum, in dem tatsächliche Arbeit geleistet wird, nicht gleichgestellt werden. Das geht aus einem EuGH-Urteil vom 4.10.2018 (C-12/17) hervor.

EuGH-Urteil vom 4.10.2018 (C-12/17)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
sg
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