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Montag, 26.11.2018

Facebook darf Account nach "Hassrede" sperren

Das Landgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass der Betreiber des sozialen Netzwerks Facebook einen Account für 30 Tage sperren darf, wenn der Nutzer einen sogenannten Hasskommentar verfasst. Dies kann im Einzelfall auch dann gelten, wenn der Hasskommentar noch von dem Recht auf Meinungsäußerung gedeckt ist. Eine Äußerung, die dem grundgesetzlichen Schutz der Meinungsfreiheit unterliegt, kann von staatlichen Organen oder Institutionen nicht ohne weiteres gesperrt oder untersagt werden. Dies gilt für den Betreiber eines sozialen Netzwerkes aber nicht in gleichem Maße. Facebook kann sich nämlich seinerseits auf den Schutz der Berufsfreiheit aus Artikel 12 des Grundgesetzes berufen, der das Interesse am Betrieb der Plattform schützt. Die Rechte des Nutzers und die Interessen von Facebook müssen daher gegeneinander abgewogen werden. Bei der Entscheidung des Gerichts wurde auch berücksichtigt, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Einschränkungen der Meinungsäußerungsfreiheit im Einzelfall zulässt, wenn Grundrechte Dritter ernsthaft beeinträchtigt sind.

Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 10.09.2018 – 2-03 O 310/18 –
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
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