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Sonntag, 03.06.2018

Geld aus Reiseversicherung

Das Kammergericht Berlin hat entschieden, dass wenn ein Versicherter nicht nachweisen kann, dass er eine Reise wegen einer unerwartet schweren Erkrankung abgebrochen hat, er keinen Anspruch auf Geld aus der Reiseversicherung hat. Im vorliegenden Fall hatte ein Mann, eine Familienkreuzfahrt abgebrochen, weil sein Sohn in der Kabine eine angebliche Panikattacke erlitten hatte. Die Familie holte nicht den Bordarzt und suchte erst mehrere Tage später, nach Abklingen der Symptome, den Hausarzt auf.

Kammergericht Berlin Az.: 6 U 81/17
Quelle: Finanztest 06/2018
ma
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