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Montag, 19.02.2018

Heimliche Gesprächs-Aufzeichnung

Das Landesarbeitsgericht Hessen entschied, dass ein Mitarbeiter fristlos gekündigt werden kann, wenn dieser das Personalgespräch mit dem Chef per Handy heimlich aufzeichnet. Die Aufnahme würde das Recht auf Unbefangenheit des gesprochenen Wortes verletzen.

Az.: 6 Sa 137/17
Quelle: Finanztest 02/2018
ma
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