Sonntag, 03.12.2017
Geschlechtertrennung
Vereine, die Frauen ausschließen, handeln nicht gemeinnützig und bekommen keine Steuervergünstigungen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Ausgenommen davon sind katholische Männervereinigungen: Kirchliche Vereine müssen laut Gesetz nicht zwingend die Allgemeinheit fördern.
(Az. V R 52/15)
Quelle: Finanztest Oktober 2017
sg