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Montag, 08.05.2017

Beschluss über Anbringung einer Klimaanlage kann nichtig sein/ Klimagerät an der Außenfassade ist eine bauliche Veränderung; §§ 14, 22, 23 WEG; 1004 BGB

Die Anbringung eines Klimagerätes an der Außenfassade des Hauses einer Wohnungseigentümergemeinschaft stellt eine bauliche Veränderung dar, die der Zustimmung aller Wohnungseigentümer bedarf. Ein Beschluss über die Genehmigung der Anbringung eines Klimagerätes ist nichtig, wenn in dem Beschluss nicht bestimmt wurde, welches Gerät installiert werden soll und an welchem Ort in der WEG-Anlage es angebracht werden soll.

AG Essen, AZ: 196 C 288/16, 03.04.2017
Quelle: kostenlose-urteile.de
sg
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