Steuer-News

Aktuelles

« zurück
Dienstag, 03.09.2019

Pauschalvergütung von Überstunden durch Betriebsvereinbarung unwirksam

Voraussetzungen des Mehrarbeitsausgleichs müssen hinreichend klar bestimmt sein. Eine tarifvertragsersetzende Gesamtbetriebsvereinbarung zwischen einer Gewerkschaft und ihrem Gesamtbetriebsrat ist unwirksam, soweit sie bestimmt, dass Gewerkschaftssekretäre, die im Rahmen vereinbarter Vertrauensarbeitszeit regelmäßig Mehrarbeit leisten, als Ausgleich hierfür pauschal eine näher bestimmte Anzahl freier Arbeitstage im Kalenderjahr erhalten. Sie bestimmt die Voraussetzungen des Mehrarbeitsausgleichs nicht hinreichend klar und verletzt zudem den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.06.2019 - 5 AZR 452/18 -
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
sg
« zurück