Montag, 12.08.2019
Mietminderung bei geringem Wasserdruck
Das Amtsgericht Moers hat entschieden, dass eine Mietminderung von 5 % gerechtfertigt ist, wenn der Wasserdruck in der Küche gering ist und das Wasser nur tröpfchenweise aus dem Wasserhahn austritt.
Amtsgericht Moers (Az.: 561 C 220/17)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma