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Freitag, 22.03.2019

Anspruch des Betriebsrats auf Unterrichtung über Arbeitsunfällen von Fremdpersonal

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass der Betriebsrat vom Arbeitgeber verlangen kann, über Arbeitsunfälle, die Beschäftigte eines anderen Unternehmens im Zusammenhang mit der Nutzung der betrieblichen Infrastruktur des Arbeitgebers erleiden, unterrichtet wird. Aus Arbeitsunfällen des Fremdpersonals können somit arbeitsschutzrechtliche Erkenntnisse für betriebszugehörige Arbeitnehmer gewonnen werden.

Bundesarbeitsgericht (Az.: 1 ABR 48/17),
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
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