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Dienstag, 15.08.2017

Banken dürfen auch von Unternehmen keine Bearbeitungsgebühren für Darlehensverträge verlangen

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die von Banken vorformulierten Bestimmungen über ein laufzeit­unabhängiges Bearbeitungsentgelt in Darlehensverträgen, die zwischen Kreditinstituten und Unternehmern geschlossen wurden, unwirksam sind. Die Angemessenheit dieser Klauseln lässt sich nicht mit Besonderheiten des kaufmännischen Geschäftsverkehrs rechtfertigen.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.07.2017 – XI ZR 562/15 und XI ZR 233/16 –
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
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