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Montag, 31.07.2017

Video-Sprechstunde

Ab dem 1. Juli 2017 wird die Videosprechstunde Teil der vertragsärztlichen Regelversorgung. Damit entstehen den gesetzlich Krankenversicherten bei Inanspruchnahme keine Kosten. Die Konsultation via Bild und Ton übers Internet ist kein Muss, sondern für Patienten freiwillig. Ein vorheriger persönlicher Arztkontakt wird zwingend vorausgesetzt, denn die Videosprechstunde darf eine Behandlung nicht ersetzen, sondern kann diese lediglich ergänzen. Neben PC mit Internetverbindung und einer Webcam ist keine zusätzliche Hard- oder Software erforderlich. Die Inhalte der Online-Gespräche zwischen Arzt und Patient dürfen nicht gespeichert werden. Außerdem gelten hohe Sicherheits- und Verschlüsselungsstandards.

Quelle: www.noz.de
sg
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