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Montag, 29.05.2017

Reiseveranstalter haftet für verpassten Flug aufgrund Zugverspätung

Das Amtsgericht Hannover hat entschieden, dass ein Reiseveranstalter für die Folgen einer Zugverspätung haftet, wenn für den Reisenden der Eindruck vermittelt wird, dass der Bahntransfer zum Flughafen als eigene Leistung angeboten wird. Ein Haftungsausschluss des Reiseveranstalters greift nur, wenn dies dem Reisenden deutlich erkennbar gemacht wurde. Jegliche Zweifel und Unklarheiten gehen zu Lasten des Reiseveranstalters.

Amtsgericht Hannover, Urteil vom 18.12.2015 – 445 C 7017/15 –
Quelle: kostenlose-urteile.de
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