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Dienstag, 05.11.2019

Verkauf von Backwaren in Bäckereifilialen mit Cafébetrieb an Sonntagen zulässig

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Verkauf von Backwaren in Bäckereifilialen mit Cafébetrieb an Sonntagen auch außerhalb der Ladenschlusszeiten zulässig ist. Bei solchen Bäckereifilialen handelt es sich um Gaststättengewerbe, in denen Getränke und Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle angeboten werden. Auch der zusätzliche Verkauf von Backwaren zum Mitnehmen und die Selbstbedienung im Café ändert nichts an der Beurteilung. Für die Zulässigkeit eines Straßenverkaufs kommt es nicht darauf an, dass die Speisen in der Gaststätte zubereitet worden sind. Dennoch liegt eine zulässige Abgabe zum alsbaldigen Verzehr nur vor, wenn der Betreiber der Gaststätte annehmen darf, dass die abgegebenen Waren im Wesentlichen zum sofortigen Verbrauch erworben werden. Davon darf aber im Blick auf Art und Menge der abgegebenen Backwaren ausgegangen werden.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.10.2019 – I ZR 44/19 –
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
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