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Dienstag, 23.04.2019

Erste-Hilfe-Pflicht für Lehrer

Für Sportlehrer gehöre es zum Berufsfeld, dass sie mit Verletzungen konfrontiert werden könnten. Dementsprechend müssen sie in der Lage sein, Erste-Hilfe-Maßnahmen während des Unterrichts durchzuführen. Das Unterlassen solcher Maßnahmen sei eine Amtspflichtverletzung, so der Bundesgerichtshof.

Bundesgerichtshof (Az: III ZR 35/18)
Quelle: ww.kostenlose-urteile.de
st
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