Sonntag, 03.06.2018
Tagesmütter haben bei Schwangerschaft keinen Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
Eine Tagespflegeperson ist auch im Sinne des Unionsrechts nicht als Arbeitnehmerin des Landkreises anzusehen. Wird eine selbständige "Tagesmutter", die nach §§ 22 ff., § 43 SGB VIII als Tagespflegeperson Kinder in der Kindertagespflege betreut, schwanger, hat sie keinen Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach dem Mutterschutzgesetz. Ein Anspruch folgt auch nicht aus Unionsrecht. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.05.2018 - 5 AZR 263/17 –
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
sg