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Montag, 08.05.2017

Zusammenveranlagung trotz langjähriger räumlicher Trennung möglich

Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass auch langjährig getrennt lebende Ehegatten zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden können. Zur Begründung führte das Gericht an, dass in der heutigen Zeit auch Formen des räumlich getrennten Zusammenlebens üblich sind. Auch das grundsätzlich getrennte Wirtschaften und die Führung von getrennten Konten sind unschädlich. Dies ist heutzutage auch bei räumlich zusammen lebenden Eheleuten üblich.

Finanzgericht Münster, Urteil vom 22.02.2017 – 7 K 2441/15 E –
Quelle: kostenlose-urteile.de
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