Steuer-News

Aktuelles

« zurück
Dienstag, 25.04.2017

Kostenteilung bei Dachsanierung bei getrennt lebenden Ehegatten

Das Oberlandesgericht Brandenburg entschied, dass Eheleute, die getrennt leben, sich die Kosten für die Sanierung des Daches des gemeinsamen Hauses teilen müssen, wenn die Arbeiten im beiderseitigen Einverständnis in Auftrag gegeben werden oder die Arbeiten notwendig sind. Ist die Dachsanierung notwendig, weil es undicht ist und es deshalb zu einem Wassereintritt kommt, kann ein Ehegatte ohne die Zustimmung des anderen Ehegatten die Arbeiten in Auftrag geben und die dadurch entstandenen Kosten vom anderen Ehegatten, entsprechend seines Anteils, ersetzt verlangen.

Quelle: kostenlose-urteile.de
ma
« zurück