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Mittwoch, 01.09.2021

Pauschal gezahlte Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit sind ohne Einzelabrechnung nicht steuerfrei

Zum Nachweis der gezahlten Zuschläge muss eine Einzelabrechnung der geleisteten Stunden erstellt werden. Eine Übersicht, aus der hervorgeht, dass die an die Arbeitnehmer tatsächlich geleisteten Zuschläge niedriger waren als die rechnerisch ermittelten Zuschläge und die gesonderte Ausweisung der “nicht ausgeschöpfte Zuschläge” reicht nicht aus. Es dürfen keine Zuschläge pauschal ohne Rücksicht auf die tatsächlich erbrachten Leistungen gezahlt werden. Zudem müssen Ausgleichszahlungen für die nicht ausgeschöpften Zuschläge geleistet werden.

Finanzgericht Düsseldorf, 10-K-410/17-H-L, Mitteilung vom 11.02.2021
Quelle: LEXinform
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